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   BGH, 17.01.2008 - IX ZB 20/07   

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https://dejure.org/2008,8215
BGH, 17.01.2008 - IX ZB 20/07 (https://dejure.org/2008,8215)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2008 - IX ZB 20/07 (https://dejure.org/2008,8215)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - IX ZB 20/07 (https://dejure.org/2008,8215)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer tiefgreifenden Grundrechtsverletzung oder einer fortwirkenden Beeinträchtigung als Voraussetzung für eine Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrages in einem Insolvenzverfahren; Anspruch eines am Verfahren förmlich beteiligten vorläufigen ...

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § 6; ; InsO § 7; ; InsO § 21 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 21 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 21 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 6 § 7 § 21 Abs. 1, 2 S. 1
    Rechtsschutzbedürfnis für die Aufhebung oder Feststellung der Rechtswidrigkeit von Sicherungsmaßnahmen nach deren Erledigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZB 34/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine aufgehobene Maßnahme

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - IX ZB 20/07
    Sie findet daher im Insolvenzverfahren nur statt, wenn eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (vgl. BGHZ, aaO S. 216 f; BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, WM 2006, 2329, 2330; v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 f).

    Bei dem besonders schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Person hält das Bundesverfassungsgericht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag unabhängig davon für gegeben, ob die Gerichte bei typischem Ablauf des Verfahrens rechtzeitig eine Entscheidung treffen können (BVerfGE 104, 220, 234; vgl. auch BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, aaO S. 2330).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - IX ZB 20/07
    Bei dem besonders schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Person hält das Bundesverfassungsgericht ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Fortsetzungsfeststellungsantrag unabhängig davon für gegeben, ob die Gerichte bei typischem Ablauf des Verfahrens rechtzeitig eine Entscheidung treffen können (BVerfGE 104, 220, 234; vgl. auch BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, aaO S. 2330).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - IX ZB 20/07
    Die nach §§ 6, 7, 21 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil es der Schuldnerin an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens fehlt (vgl. BGHZ 158, 212, 216 f; HmbKomm-InsO/Schröder, 2. Aufl. § 21 Rn. 82).
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04

    Zulässigkeit von Betretungsverboten; Ausübung der organschaftlichen Stellung der

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - IX ZB 20/07
    Sie findet daher im Insolvenzverfahren nur statt, wenn eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (vgl. BGHZ, aaO S. 216 f; BGH, Beschl. v. 12. Oktober 2006 - IX ZB 34/05, WM 2006, 2329, 2330; v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 f).
  • BGH, 26.10.2006 - IX ZB 163/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des vorläufigen Verwalters gegen die

    Auszug aus BGH, 17.01.2008 - IX ZB 20/07
    Ein eigenes Beschwerderecht räumt ihm die Insolvenzordnung weder gegen die Ablehnung angeregter noch gegen die Aufhebung einmal angeordneter Sicherungsmaßnahmen ein (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 2 InsO; BGH, Beschl. v. 26. Oktober 2006 - IX ZB 163/05, ZInsO 2007, 34, 35; MünchKomm-InsO/Haarmeyer, aaO § 21 Rn. 41).
  • BGH, 08.07.2021 - IX ZR 121/20

    Ermächtigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter zur Fortsetzung

    Diese Verfügungsbefugnis erlosch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZInsO 2007, 267 Rn. 9; vom 17. Januar 2008 - IX ZB 20/07, ZInsO 2008, 203 Rn. 3; vom 17. Januar 2008 - IX ZB 41/07, ZInsO 2008, 268 Rn. 3; Uhlenbruck/Vallender, InsO, 15. Aufl., § 21 Rn. 51; Prager/Thiemann, NZI 2001, 634, 635 f).
  • OLG Stuttgart, 18.11.2021 - 8 W 324/21

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung grundsätzlich nicht notwendig im Sinne des § 91 ZPO, wenn das gerichtliche Verfahren am Gerichtsstand der Partei, die einen auswärtigen Anwalt beauftragt, geführt wird, z.B. Beschlüsse vom 20.12.2011 - XI ZB 13/11, vom 12.12.2002 - I ZB 29/02, vom 22.02.2007 - VII ZB 93/06, vom 22.04.2008 - IX ZB 20/07.
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